Die Aderleitungsdurchführung Typ ADS dient der elektrischen Verbindung zwischen druckfest gekapselten Räumen oder druckfest gekapselten Räumen und einem Anschlussraum einer anderen anerkannten Zündschutzart.

Der Anschluss erfolgt an den integrierten Anschlussadern der Leitungsdurchführung.

Die Aderleitungsdurchführung besteht aus einer metallischen Einsteckhülse, in die eine oder mehrere Leitungen zünddurchschlagsicher und druckdicht eingegossen sind. Die Einsteckhülse wird in eine Schraubgewindebuchse eingesteckt und mit einem Sicherungsring gegen Entfernen gesichert.

Die Adern sind mit einer kriechstromfesten und temperaturbeständigen Gießharz vergossen und somit gegen die Gehäusewand isoliert.

Der Einbau kann beidseitig zum druckfest gekapselten Raum erfolgen. Offene Leitungsenden müssen mit einer genormten Zündschutzart gemäß IEC/EN 60079-0 angeschlossen werden.

Die Einschraubtiefe der Schraubgewindebuchse und/oder die Einstecktiefe der Einsteckhülse, sowie der zünddurchschlagsichere Spalt an der Gehäusewand des druckfest gekapselten „d“ Gehäuses muss den Bestimmungen EN 60079-0 und EN 60079-1 Tabellen 2, 3, 4 und 5 entsprechen.

Die Leitungsdurchführung mit Gewinde ist mit mindestens 5 vollen Gewindegängen (bei Gewindesteigerung 1,5 mm, 8 mm Einschraubtiefe) in die Gehäusewand einzuschrauben; sie ist z.B. mittels Gegenmutter, Sicherungsblech, o.ä. Befestigungsmittel gegen Selbstlockern zu sichern. Wird die Steckhülse in eine Bohrung eingesteckt, muss die Bohrung mindestens eine Spaltlänge von 8 mm bzw. 12,5 mm aufweisen.

Die Zulassungstemperatur des verwendeten Kabels bestimmt die Verwendungstemperatur der Aderdurchführung, wenn die Temperatur niedriger als die zugelassene Temperatur der Vergussmasse ist gemäß DIN EN 60079-1 (2.1.4).

 

 

Technische Daten

  • Bemessungsspannung bis 6000 V (je nach Ausführung)
  • Bemessungsstrom bis 800 A (je nach Ausführung)
  • Litzenquerschnitte 0,128mm² bis 500 mm²
  • Temperaturbereich -40°C bis +130°C des Gießharzes
  • Die Zulassungstemperatur des verwendeten Kabels bestimmt die Verwendungstemperatur der Aderdurchführung, wenn die Temperatur niedriger als die zugelassene Temperatur der Vergussmasse ist.
  • Maximalbestückung bis 28 Litzen
  • Gewindebuchse M 24 bis M 48 Metrisches Gewinde mit Einsteckhülsendurchmesser von 16 mm bis 40 mm.
  • Gewindebuchsenmaterial Messing, vernickeltes Messing, Edelstahl (je nach Ausführung)
  • Standard Litzenmaterial vgl. nachstehende Tabelle zugelassener Kabel
  • Einsatz der Komponente in Gehäuse der Schutzklasse IP 64 und höher vorgesehen

 

Grundregeln für die Bestückung

Die maximale Bestückung ist abhängig vom Ader-/Leitungsdurchmesser, der Baugröße der Gewindebuchse und der Eigenerwärmung. Die Erwärmung hängt von der Größe und der Anzahl der Kabel ab. Die Temperaturmessung muss am fertigen Gerät erfolgen. Die maximale Temperatur der Kabel/Leitungen und der Vergussmasse darf nicht überschritten werden.

Der Abstand zwischen dem Rand/den Adern/den Leitungen beträgt min. 2 mm. Überdies müssen mindestens 20 % von der Vergussmasse der Durchführung ohne Bestückung nach der Bestückung noch vorhanden sein.

Es kann frei bestückt werden. Eine Mischung aus Datenleitungen, Steuerleitungen und Zuleitungen ist unter Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien möglich. (EMV(2014/30/EU) – und Niederspannungs-Richtlinien (2014/35/EU) sind zu beachten!

 

 

Typ: ADS5*-**/**-***-**-***-***

 

 

1

Typbezeichnung

ADS

2

Material

5M = Messing 58

5V = Messing 58 vernickelt

5E = Edelstahl

3

Kabelnummer

aus Kabelliste
99 = Sonderbestückung

4

Einschraubgewinde

M24 bis M48

5

Kabelquerschnitt

0,128 mm² bis 500 mm²

6

Anzahl der Adern / Kabel

1 bis 28

7

Kabellänge

im druckfesten Raum

8

Kabellänge

im Anschlussraum

 

 

Kennzeichnung

   II 2 G   Ex db IIC Gb    

   I M 2   Ex db I Mb    

 

Kurzzeichen Prüfstelle: PTB

Nr. der EG-Baumusterprüfbescheinigung:    PTB 20 ATEX 1002U

Nr. des IECEx-Zertifikats:                        IECEx PTB 20.0002U

 

Normenstand

EN IEC 60079-0:2018

EN 60079-1:2014

 

 

Montage und Inbetriebnahme                                                                       

Alle oben aufgeführten Aderleitungsdurchführungen sind – je nach Ausführung - für den Einbau in elektrische Betriebsmittel der Zündschutzart „d“ bzw. „e“ der Gruppen IIA, IIB, IIC geeignet.

Sie müssen in den elektrischen Betriebsmitteln so befe­stigt werden, dass sie gegen Verdrehen und Selbstloc­kern gesichert sind. Sie sind eine konstruktive Einheit. Der reproduzierbare Zusammenbau und die Einbaube­dingungen sind dokumentiert, damit kann gem. IEC/EN 60079-1 eine Stückprüfung wie in Abs. 16.2. und C.2.1.4. beschrieben mit dem druckfesten Gehäuse entfallen.

Sondergewinde sind bei Aderleitungsdurchführungen nach DIN EN 60079-1 Absatz 13.2 gesondert gekennzeichnet.

Gewindebohrungen, in die Aderleitungsdurchführungen mit dem Einschraubgewinde ge­schraubt werden, müssen den Mindestanforderungen EN 60079-1, Abs. 5.2.1, Abs 5.2.2 und Abs. 5.3 (Tabelle 2,3,4 und Tabelle 5) entsprechen.

Alle Aderleitungsdurch­führungen sind in die Typprüfung nach IEC/EN 60079-1, Abschnitt 15.2 (Überdruckprüfung) entsprechend der Gruppenunter­teilung des jeweiligen elektrischen Betriebsmittels (Gruppeneinteilung IIA, IIB, IIC mit einzubezie­hen, wenn der Bezugsdruck nach IEC/EN 60079-1 unter Punkt 5.2.2.1 überschritten wird.

Bei der Ermittlung der max. Strombelastbarkeit der Durchführungsbolzen und der Anschlussadern ist von der Eigenerwärmung und der Gehäuseerwärmung „u“ einer Festinstallation am Einbauort bei maximal zulässiger Umgebungstemperatur auszugehen.

Die Erwärmung hängt von der Größe und der Anzahl der Kabel ab. Die Temperaturmessung muss am fertigen Gerät erfolgen. Die maximale Temperatur und der Vergussmasse darf nicht überschritten werden.

Die Zuordnung der Temperaturen zur jeweiligen Temperatur­klasse der Aderleitungsdurchführungen ist in der Typprüfung des jeweiligen elektrischen Betriebsmittels festgelegt.

Beim Einbau in einen Anschlussraum sind die Anforderungen gem. IEC/EN 60079-0 Abs. 14.2 bis 14.4, IEC/EN 60079-7 4.10.1,

DIN EN 60529-9 und die min. IP 64 Schutzklasse zu beachten. Der sachgerechte Einbau ist in der EG-Baumusterprüfbescheinigung des jeweiligen elektrischen Betriebsmittels nachzuweisen.

Für eine druckdichte, steckbare Aderleitungsdurchführung ADS ist es erforderlich, diese mit mit zwei O-Ringen - entsprechend des Einsatzgebiets- zu bestücken, wobei der eine über das Gewinde der Gewindebuchse übergezogen und unter dem Sechskant der Gewindebuchse positioniert wird; der andere O-Ring wird über die Einsteckhülse geschoben und liegt unter der Auflagefläche des Bundes in der dafür vorgesehenen Nut.

Betrieb, Wartung, Störungsbeseitigung

Im Rahmen der Instandhaltung des Betriebsmittels, in das alle Aderleitungsdurchführungen eingesetzt sind wird empfohlen:

Je nach Umgebungs- und Betriebsbedingungen ist durch den Betreiber eine regelmäßige Überprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung, IEC/EN 60079-14 und IEC/EN 60079-17 durchzuführen, um einen ordnungsgemäßen Zustand aller Betriebsmittel sicher zu stellen. Beeinträchtige Komponenten und Ex-Bauteile dürfen nur gegen originale Bauteile ausgetauscht werden oder sind beim zugelassenen Hersteller instand setzen zu lassen.

Wichtige Sicherheitshinweise

Der Explosionsschutz bei den Aderleitungsdurchführungen ist nur im Originalzustand und korrekter Montage, wenn diese innerhalb der technischen Grenzwerte betrieben werden, gewährleistet.

Der Explosionsschutz ist nicht oder nicht mehr gewährleistet, wenn:

  • der Isolator beschädigt, gerissen oder abgeplatzt ist.
  • das Gewinde der Einschraubhülse, die Bohrung in der Gehäusewand, Steckhülsenzylinderoberfläche, Gewinde unserer Gewindebuchse beschädigt ist.
  • die Spaltfläche des Anschlussbolzens verändert - z. B. bearbeitet oder beschädigt – wird (Ra< 6,3 muss eingehalten werden).
  • das Gewinde nicht für jeden individuellen Anwendungsfall mit den richtigen Drehmomenten angezogen wird.
  • alle Komponenten und Ex-Bauteile nicht gegen Verdrehen und Selbstlockern nach IEC/EN 60070 – 1 gesichert werden.
  • technische Änderungen am zertifizierten Produkt vorgenommen werden. Dies führt zum Erlöschen der ATEX / IECEx Zulassung des Produktes.

Die vollständigen technischen Daten sind bei Bedarf der jeweiligen EG-Baumusterprüfbescheinigung zu entnehmen.